Die neuen Antragsformulare für die Pauschalförderung sind auf der Homepage der GKV-Seite www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de eingestellt.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bei uns, gerne sprechen wir Ihren Antrag mit Ihnen durch!
Bitte beachten Sie:
- Verwenden Sie nur die aktuellen Antragsformulare für 2024
- Die Antragsfrist:31.03.2024.
- Dem neuen Antrag immer den Verwendungsnachweis vom Vorjahr beilegen.
- Jeder Antrag braucht ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer), bitte auf die 1. Seite des Antrags schreiben.
- Jeder Antrag braucht zwei Unterschriften.
Es gibt kleine Veränderungen auch im Antragsformular, wenn Sie Fragen dazu haben, dann melden Sie sich.
Den Antrag beim Selbsthilfebüro Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald einreichen/abgeben oder direkt an Frau Klein, BARMER, Landesvertretung Baden-Württemberg, Postfach 102154, 70017 Stuttgart schicken.