Neue Anträge für die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V (Pauschalförderung)

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Die neuen Antragsformulare für die Pauschalförderung sind auf der Homepage der GKV-Seite  www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de eingestellt.

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bei uns, gerne sprechen wir Ihren Antrag mit Ihnen durch!

Bitte beachten Sie:

- Verwenden Sie nur die aktuellen Antragsformulare für 2024

- Die Antragsfrist:31.03.2024. 

- Dem neuen Antrag immer den Verwendungsnachweis vom Vorjahr beilegen.

- Jeder Antrag braucht ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer), bitte auf die 1. Seite des Antrags schreiben.

- Jeder Antrag braucht zwei Unterschriften.


Es gibt kleine Veränderungen auch im Antragsformular, wenn Sie Fragen dazu haben, dann melden Sie sich.
Den Antrag beim Selbsthilfebüro Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald einreichen/abgeben oder direkt an Frau Klein, BARMER, Landesvertretung Baden-Württemberg, Postfach 102154, 70017 Stuttgart schicken.