Kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung nach § 20h SGB V (Pauschalförderung)
Die gute Nachricht zu den Förderanträgen 2021: es gibt keine neuen Regelungen!
Hier zur Erinnerung die wichtigsten Punkte:
- Antragsfrist: 31.03.2021 (bleibt gleich!)
- Der Verwendungsnachweis sollte dem neuen Antrag beiliegen.
- Den Antrag beim Selbsthilfebüro Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald einreichen.
- Jeder Antrag braucht ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer).
- Die Anträge brauchen zwei Unterschriften.
- Veränderungen bei der Gruppe (z. B. Ansprechpartner, Kontonummer, Adresse…) bei der ARGE, bei der Sie die IK-Nummer beantragt haben, melden.
- Sollten Sie aufgrund der Coronapandemie nicht alle beantragten Fördermittel ausgegeben haben, verrechnen Sie diese im neuen Antrag.
Die aktuellen Anträge und das ausführliche Merkblatt zu den Anträgen finden Sie unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de
Wir freuen uns, über frühe Anträge. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bei uns, gerne sprechen wir Ihren Antrag mit Ihnen durch!